Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) dokumentiert
die Grundsätze für eine wertorientierte, transparente Unternehmensführung und
Kontrolle. Der DCGK stellt wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung
deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und
national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller
Unternehmensführung.
Auch nicht börsennotierten Gesellschaften wird die
Beachtung des Kodex empfohlen. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance
System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der
Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und
Überwachung deutscher Aktiengesellschaften fördern. Der DCGK verdeutlicht die
Rechte der Aktionäre, die der Gesellschafter, die das erforderliche Eigenkapital
zur Verfügung stellen und das unternehmerische Risiko tragen.
Im Zuge einer
verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung haben sich der
Vorstand und der Aufsichtsrat der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE)
entschieden, eine Entsprechenserklärung zu den
Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 06. Juni 2008 abzugeben.
Die nicht umgesetzten Empfehlungen des
DCGK müssen als Ausnahme der Entsprechenserklärung offengelegt werden. Ziel ist
es, die Empfehlungen umzusetzen, soweit dies für die HEAG Südhessische Energie
AG (HSE) als nicht börsennotiertes Unternehmen von Vorstand und Aufsichtsrat als
angemessen erachtet wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der HEAG Südhessische
Energie AG (HSE) erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 06. Juni 2008
grundsätzlich entsprochen wird.