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Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) dokumentiert die Grundsätze für eine wertorientierte, transparente Unternehmensführung und Kontrolle. Der DCGK stellt wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Auch nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher Aktiengesellschaften fördern. Der DCGK verdeutlicht die Rechte der Aktionäre, die der Gesellschafter, die das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung stellen und das unternehmerische Risiko tragen.

Im Zuge einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE) entschieden, eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 06. Juni 2008 abzugeben.

Die nicht umgesetzten Empfehlungen des DCGK müssen als Ausnahme der Entsprechenserklärung offengelegt werden. Ziel ist es, die Empfehlungen umzusetzen, soweit dies für die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) als nicht börsennotiertes Unternehmen von Vorstand und Aufsichtsrat als angemessen erachtet wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 06. Juni 2008 grundsätzlich entsprochen wird.

Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) vom 25.05.2010
Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) vom 29.09.2009
Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) vom 27.05.2009






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