Die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) und ihre Mitarbeiter sind zur nichtdiskriminierenden Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs verpflichtet. Hierzu hat die HSE gemäß § 8 Abs. 5 EnWG unternehmensintern in einem Gleichbehandlungsprogramm die Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung von Informationen, zur Festlegung von Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen festgelegt und eine Gleichbehandlungsstelle eingerichtet. Die Gleichbehandlungsstelle überwacht die Einhaltung des Gleichbehandlungs-
programms.
Kontaktdaten der Gleichbehandlungsstelle der HEAG Südhessische Energie AG (HSE):
HEAG Südhessische Energie AG (HSE)
Gleichbehandlungsstelle
Frankfurter Straße 110
64293 Darmstadt
Gemäß § 8 Abs. 5 EnWG hat die Gleichbehandlungsstelle jährlich zum 31. März einen Bericht über die im Vorjahr getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu veröffentlichen. Die Berichte für die Geschäftsjahre 2009 und 2008 sind nachfolgend aufgeführt: