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Die Trinkwasserverordnung regelt die Beschaffenheit des Trinkwassers und dessen Überwachung in der öffentlichen Wasserversorgung, die Wasserqualität für die Herstellung von Lebensmitteln und die Anforderungen an Versorgungsanlagen. In der Trinkwasserverordnung sind die Grenzwerte für mikrobiologische, physikalisch-chemische Kenngrößen, Schad- und Störstoffe festgelegt. Kriterium für die Festsetzung eines Grenzwertes ist, dass bei dessen Einhaltung die menschliche Gesundheit, auch bei lebenslangem Genuss, nicht beeinträchtigt wird. Entsprechend der Trinkwasserverordnung untersuchen wir das Wasser zur Zeit auf ca. 50 Parameter, dazu kommen noch ca. 60 organische Verbindungen und Pflanzenbehandlungsmittel. Die derzeit gültige Trinkwasserverordnung von 1990 wurde 1993 und 1998 geändert.
Neben der Trinkwasserverordnung regelt auch die DIN 2000 "Zentrale Trinkwasserversorgung - die Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau und Betrieb der Anlagen" die Wasserqualität.
Wichtige Leitsätze sind:
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Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften haben. |
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Trinkwasser soll keimarm sein. |
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Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es soll farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. |
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Der Gehalt an gelösten Stoffen im Trinkwasser soll sich in Grenzen halten. |
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